Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Hohenäcker", Altensteig
Öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat hat am 26.02.2008 den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften im Entwurf beschlossen.
Der Bebauungsplanentwurf, der Textteil der bauplanungsrechtlichen Vorschriften, die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, der Umweltbericht und die Eingriffs-/Ausgleichs-bilanz liegen vom
27.03. - 28.04.2008
je einschließlich
bei der Stadtverwaltung Altensteig, Baurechtsbehörde, Rathausplatz 1, während der Dienstzeiten öffentlich aus, und zwar im Wartebereich vor den Zimmern 302 und 303 der Baurechtsbehörde.
Bei der Auslegung können Sie folgende nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen:
Stellungnahme Landratsamt Calw vom 30.04.2007
Regionalverband Pforzheim vom 30.04.2007
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung, Baurechtsbehörde, Rathausplatz 1, vorgebracht werden. Es ist zweckmäßig, die Anschrift des Verfassers anzugeben, da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichts-ordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.