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Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer 20071. Für alle Steuerschuldner, bei denen seit dem 01.01.2004 keine Änderung in der Steuerfestsetzung bzw. der Ratenhöhe eingetreten ist, wird die Grundsteuer 2007 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07. August 1973 (BGBI. 1 S. 965) mit Änderungen. 2. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. II. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschaft beim Bürgermeisteramt Altensteig, Rathausplatz 1, 72213 Altensteig einzulegen. Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Landratsamt Calw, Vogteistr. 44, 75365 Calw eingelegt wird. Der Widerspruch kann nicht dadurch begründet werden, dass die im Einheitswertbescheid oder im Grundsteuermessbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend seien. Durch die Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Grundsteuer nicht aufgehoben. III. Zahlungshinweis Steuerbetrag, Fälligkeitstermine und Zahlungsweise bleiben unverändert; sie ergeben sich aus dem zuletzt zugegangen Grundsteuerbescheid. IV. Auskunft Auskünfte erteilt das Bürgermeisteramt Altensteig, Stadtkasse, Rathausplatz 1, Telefon (07453) 9461-127. Altensteig, 10. Januar 2007 Jürgen Großmann Bürgermeister |