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Änderung der Satzung über die Benutzung der Erdaushubdeponie der Stadt Altensteig

Der Gemeinderat der Stadt Altensteig hat in seiner Sitzung am 21. November 2006 eine Änderung der Satzung über die Benutzun der Erdaushubdeponie der Stadt Altensteig beschlossen.
Die erlassene "1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Erdaushubdeponie der Stadt Altensteig" wird nachstehend gemäß § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg öffentlich bekannt gemacht.

Stadt Altensteig
Kreis Calw

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Erdaushub-deponie der Stadt Altensteig


Aufgrund der §§ 8 Abs. 1, 6 Abs. 2 Ziff. 5 Landesabfallgesetz i.V.m. den § 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie den §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13,20 und 42 des Kommunalabgabegesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 21. November 2006 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Erdaushubdeponie beschlossen:

Artikel 1
§ 9 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Die Benutzungsgebühr je angefangenem cbm Erdaushub beträgt 4,20 €.

Artikel 2

Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2007 in Kraft.

72213 Altensteig, 21. November 2006

Jürgen Großmann
Bürgermeister