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Änderung der Satzung über die Benutzung der Erdaushubdeponie der Stadt AltensteigDie erlassene "1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Erdaushubdeponie der Stadt Altensteig" wird nachstehend gemäß § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg öffentlich bekannt gemacht. Stadt Altensteig Kreis Calw 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Erdaushub-deponie der Stadt Altensteig Aufgrund der §§ 8 Abs. 1, 6 Abs. 2 Ziff. 5 Landesabfallgesetz i.V.m. den § 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie den §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13,20 und 42 des Kommunalabgabegesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 21. November 2006 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Erdaushubdeponie beschlossen: Artikel 1 § 9 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Die Benutzungsgebühr je angefangenem cbm Erdaushub beträgt 4,20 €. Artikel 2 Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2007 in Kraft. 72213 Altensteig, 21. November 2006 Jürgen Großmann Bürgermeister |