Änderung der Abwassersatzung der Stadt Altensteig
Der Gemeinderat der Stadt Altensteig hat in seiner Sitzung am 21. November 2006 eine Änderung der Abwassersatzung der Stadt Altensteig beschlossen.
Die erlassene "11. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS)" wird nachstehend gemäß § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg öffentlich bekannt gemacht.
Stadt Altensteig
Kreis Calw
11. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Stadt Altensteig in der Fassung vom 15. November 2005
Aufgrund von § 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), die §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 21. November 2006 folgende Satzungsänderung beschlossen.
Artikel 1
Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 21. März 1998 in der Fassung vom 15. November 2005 wird wie folgt geändert:
§ 41 wird wie folgt neu gefasst:
1) Die Grundgebühr beträgt 3,00 €/Monat
Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasser-zähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, je als voller Monat gerechnet.
2) Die Abwassergebühr bei Einleitungen nach § 37 Abs. 1 und 2 beträgt je cbm Abwasser 1,80 €.
3) Wird Abwasser in öffentliche Kanäle eingeleitet, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Gebühr je cbm Abwasser 1,25 €.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2007 in Kraft.
Altensteig, den 21. November 2006
Jürgen Großmann
Bürgermeister